Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Erstellung von Gutachten und Schätzungen für Sach- und Unfallschäden an Kraftfahrzeugen, die Wertermittlung von Kraftfahrzeugen, sowie die Durchführung von Sicherheitsprüfungen an Kraftfahrzeugen.