Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Immobilienbesitzes alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien sowie deren Verwertung durch Aufteilung und Abverkauf. Gegenstand ist keine Tätigkeit, die dem § 34 c GewO unterliegt.