Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 707063
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
EAV GmbH
b)
Salem
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 35, 88682 Salem
c)
- die Verwaltung der aus eigenem
Vermögen der Gesellschafter bzw. der
Gesellschaft finanzierten Beteiligungen an
anderen in- und ausländischen
Unternehmen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und
Geschäftsführung bei diesen,
- die Vermietung und Verpachtung von
beweglichem und unbeweglichem
Anlagevermögen,
- die Anschaffung, Verwaltung und
Verwertung von Grundvermögen im In- und
Ausland,
- die Übernahme und Ausführung von
betriebswirtschaftlichen und technischen
Beratungen, soweit hierfür keine
gesonderten Genehmigungen erforderlich
sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Ehrlinspiel, Andreas, Salem, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2011.
a)
11.07.2011
Fischer
2
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6
(Gesellschafterversammlung) beschlossen.
a)
04.09.2012
Mueller
Abruf vom 31.03.2024