Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt alleine und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Planung, Durchführung und Abrechnung von Veranstaltungen, insbesondere von Tagungen, Fortbildungen, Messen und Produktveranstaltungen (sog. Event-Management)