Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen, Beteiligungen an anderen Unternehmen mit ausdrücklichem Ausschluss von Geschäften, die einer Gewerbeerlaubnis unterliegen.