Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung der aus eigenem Vermögen der Gesellschafter bzw. der Gesellschaft finanzierten Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, die Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen, die Anschaffung, Verwaltung und Verwertung von Grundvermögen im In- und Ausland, die Übernahme und Ausführung von betriebswirtschaftlichen und technischen Beratungen; soweit hierfür keine gesonderten Genehmigungen erforderlich sind.