Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung sowie Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien. Den Schwerpunkt bilden Aufgaben der Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a)Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII; b) Hilfe zur Erziehung in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung außerhalb der eigenen Familie nach § 35 SGB VIII; c) Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII mit Ausnahmen der §§ 29, 30 und 33 SGB VIII; d) Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII; e) Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht nach § 21 SGB VIII; f) Leistungen für die Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII; g) Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)