Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Schüle Immobilien Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) § Co. KG und die Übernahme deren Geschäftsführung.