Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, ist jeder Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt, soweit er Rechtsanwalt ist. Andere Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nur gemeinsam mit einem Geschäftsführer, der Rechtsanwalt ist. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehöriger anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse, soweit sich diese mit den beruflichen Befugnissen der Rechtsanwälte decken, mit denen sich Rechtsanwälte nach ihrem Berufsrecht zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbinden können.