Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Entwicklung und Herstellung, sowie der Import, Absatz, Verkauf und Vertrieb von und Handel mit Produkten für Grab- und Gedenkstätten sowie alle weiteren Dienstleistungen und Produkte betreffend den Bereich Bestattung und Grabschmuck.