Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Flaig Präzisionstechnik GmbH & Co. KG, Inhaber Bertram Flaig, deren Gesellschaftszweck die Fertigung von Präzisionsteilen und der Werkzeugbau und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen ist, sowie der Abschluss aller Geschäfte, die den Zweck des Unternehmen zu fördern geeignet sind.