Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
Gegenstand
der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung von Handelsgesellschaften.