Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Flaig Besitz GmbH & Co. KG - vormals CONSILIUM Fünfundachtzigste GmbH & Co. Vorrats KG -, deren Gesellschaftszweck die eigene Vermögensverwaltung sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien, Grundstücken, Gewerbe- und Wohnbauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen und Anlagevermögen - insbesondere eines Maschinenparks zum Betrieb einer Dreherei und Fräserei sowie zur Fertigung von Präzisionsdrehteilen und zum Werkzeugbau- und deren An- und Verkauf für eigene Rechnung ist.