Die Gesellschaft wird durch den Verwaltungsrat vertreten. Der Verwaltungsrat besteht aus einer oder mehreren Person(en). Er kann die Vertretung einem oder mehreren seiner Mitglieder oder Dritten (Direktoren) übertragen. Soweit die Vertretung nicht übertragen worden ist, steht sie allen Mitgliedern des Verwaltungsrates gesamthaft zu.
Entwicklung, Finanzierung, Bau und Betrieb von Anlagen auf dem Gebiet der Regenerativen Energien sowie ferner Übernahme von Planungs- und Beratungsdienstleistungen auf dem genannten Gebiet