Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
die Bewirtschaftung und Verwaltung von eigenen und fremdem beweglichen Gegenständen und Immobilien, Groß- und Einzelhandel mit genehmigungsfreien Waren aller Art, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungen der Kommunikation und des Verlagswesens, Unternehmensberatung (außer genehmigungspflichtige) und Vermittlungsdienste für Dritte.