Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
die Vermittlung von Maschinen und Anlagen im Inland inklusive dem Erbringen aller damit verbundenen Dienstleistungen sowie Handel mit Waren aller Art. Dazu gehört insbesondere auch die Übernahme von Vertretungsmandaten.