Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 701903
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
interap Verwaltungs GmbH
b)
Freiburg im Breisgau
c)
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen
sowie Übernahme der persönlichen
Haftung und der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der Firma interap
GmbH & Co. KG, die die
Softwareentwicklung mit Schwerpunkt
Multimedia und Internetanwendungen zum
Gegenstand hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Göpfert, Armin, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Falk, Heiko, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2007.
a)
27.12.2007
Volkmer
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Kaiser-Joseph-Straße 267, 79098 Freiburg
im Breisgau
a)
13.04.2010
Volkmer
Abruf vom 09.04.2024