Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung und Nutzung von im Eigentum der Gesellschaft stehendem Grundbesitz durch dessen Vermietung (Verpachtung). Tätigkeiten, die über die Grundstücksverwaltung in diesem Sinne hinausgehen, gehören nicht zum Geschäftsgegenstand.