Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Kinderbetreuung (insbesondere der Betrieb einer Kinderkrippe, eines Kindergartens und eines Kinderhorts) und der Kindertagespflege in Lörrach, die Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie die Förderung der Erziehung und der Elternfähigkeit von Familien. Dies beinhaltet pädagogische und sozialpädagogische Angebote sowie Bildungsmaßnahmen.