Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung, Mehrung und Verwertung des eigenen Vermögens. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Planung und Durchführung von Bauvorhaben unter Vergabe an Fachbetriebe, die Planung und Beratung auf dem Gebiet der Stadt- und Bausanierung, der Erschließungsmaßnahmen sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer und Generalübernehmer in In- und Ausland mit Ausnahme der Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung.