Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) die Planung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungs-, Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung; b) der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und die Vermietung von Grundstücken; c) die Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung (Komplementärin) in Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere ist sie berechtigt a) zur Vermittlung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie Miet- und Pachtobjekten; b) zum Erwerb, der Anmietung, der Vermietung, der Verwaltung und der Verwertung bebauter oder unbebauter Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte; c) zur Projektentwicklung und der Übernahme von Grundstückserschließungen; d) zur Baubetreuung; e) zur Errichtung, der Sanierung und dem Abbruch von Gebäuden.