Die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Rahmen von Projektarbeiten, auch durch Arbeitnehmerüberlassung, sofern auf Antrag die Bundesanstalt für Arbeit die Erlaubnis nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) hierzu erteilt.