Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 701399
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
W. Urban Verwaltungs GmbH
b)
Rheinau
c)
Übernahme der Komplementär-Stellung der
R + W Urban GmbH & Co. KG, deren
Unternehmensgegenstand ist: der An- und
Verkauf von Grundstücken; die Verwaltung
von Immobilien; der An- und Verkauf von
Mobilien und deren Verwaltung sowie allen
daran angrenzenden Tätigkeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Wolfgang, Urban, Rheinau, *XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2007.
a)
26.07.2007
Müller
2
b)
Geschäftsanschrift:
Brummerlohweg 6, 77866 Rheinau
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Urban, Sven, Rheinau, *XX.XX.1984
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Urban, Steffen, Rheinau, *XX.XX.1987
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
14.07.2009
Engler
Abruf vom 31.03.2024