Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder einen oder mehrere Geschäftsführern von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Betrieb eines Elektrofachbetriebes (Montage und Handel) sowie die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Roman Buck GmbH & Co. KG.