Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 680474
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Sette V4A - Edelstahl Bearbeitung-GmbH
b)
Hausach
c)
1. Die Herstellung und der Vertrieb von
Edelstahlgegenständen und
Blechbearbeitungswerkzeugen, ferner die
Durchführung von Klempnerarbeiten. 2. Die
Gesellschaft ist berechtigt, andere
Unternehmen gleicher, verwandter oder die
Tätigkeit des Unternehmens ergänzender
Art zu übernehmen, sich daran, auch unter
Übernahme der persönlichen Haftung, zu
beteiligen, oder sie zu vertreten; sie darf
auch Zweigniederlassungen im In- und
Ausland errichten.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist
jeweils alleinvertretungsberechtigt und befugt,
die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als
Vertreter von Dritten uneingeschränkt zu
vertreten (Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 BGB).
b)
Geschäftsführer:
Tamborriello, Markus, Gas- und
Wasserinstallateurmeister, Haslach im Kinzigtal
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1996 mit Nachtrag vom
08.07.1997 mit Änderung; zuletzt geändert am
04.10.1999.
a)
06.09.2006
Küchler
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 28.07.1997
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Vorlandstraße 10 a, 77756 Hausach
a)
11.04.2013
Enger
Abruf vom 09.04.2024