Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 631009
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gottstein Verwaltungs GmbH
b)
Bad Säckingen
c)
der Erwerb und Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Firma "Gottstein Immobilien GmbH & Co.
KG"
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Gottstein, Dirk, Wehr, *XX.XX.1968
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2006
a)
31.08.2006
Winterhalter
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
31.08.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 28.02.2006
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Im Grütt 14, 79713 Bad Säckingen
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen berichtigt in:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
13.09.2010
Volkmer
Abruf vom 09.04.2024