| Gegenstand | Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Förderung der Religion) im Sinne der §§ 51 und 52 AO (im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung) insbesondere aber 1. Schaffung und Unterhaltung von Räumlichkeiten, die geeignet sind, religiöse Praxis und Studien gemäß der buddhistischen Überlieferung durchzuführen, 2. Bewahrung der mündlichenTradition des Zen-Buddhismus, besonders die der Übertragunglinie von Shunryu Suzuki-roshi und Richard Baker-roshi, 3. Förderung der buddhistischen Wissenschaften und des Austausches mit westlichen Wissenschaften , einschließlich der westlichen und östlichen Psychologie, 4. Dürchführung von Veranstaltungen (religiöse Praxis, Meditation, Vorträge, Seminare, Kongresse, Pilgerfahrten usw.) 5. Aufbewahrung, Pflege und Erhaltung von Reliquien, Skulpturen, religiöser Kunstgegenstände, 6. Errichtung und Unterhaltung von Büchereien, Audio- und Videotheken, Verbreitung der Lehre mit allen Medien, 7. Unterstützung buddhistischer Gemeinden im In- und Ausland im Sinne des § 58, Nr. 1, der Abgabenordnung, soweit es sich hier um Körperschaften im Sinne des § 1 des Körperschaftssteuergesetzes handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Zwecke durch die in § 58, Ziff. 1 bis 4, 6,7 Abgabenordnung aufgeführten Tätigkeiten zu verwirklichen. 8. Bereitstellung der Lebensbedingungen (Unterkunft und Verpflegung) für Mönche und Nonnen und Novizen/Novizinnen (Laien-Ordinierte in der Zen-Buddhistischen Tradition), um ein klösterliches Leben zu ermöglichen. |