Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 611635
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
S.A.E. Staubschutz, Abbruch, Entkernung
GmbH
b)
Donaueschingen
c)
Erbringung von Dienstleistungen am Bau,
insbesondere die Durchführung von
Staubschutzmaßnahmen, Abbrucharbeiten
und Entkernungen sowie der Gerüstbau.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Harter, Rolf, Donaueschingen, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.03.1999 mit Nachtrag vom
19.04.1999.
a)
02.11.2006
Lamprecht
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
02.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 30.06.1999
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 39 ff.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Kreuzstraße 7, 78166 Donaueschingen
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen ergänzt in:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
20.07.2012
Volkmer
Abruf vom 09.04.2024