Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 590090
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ziegler GmbH, Hoch/ Tief-, Straßen- und
Pflasterbau
b)
Stockach
c)
Der Betrieb eines Geschäfts für Hoch-, Tief-
, Straßen- und Pflasterbau
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Merk, Petra, geb. Ziegler, Stockach, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Ziegler, Hannelore, Stockach, *XX.XX.1939
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.07.1981 mit Änderung; zuletzt
geändert am
01.12.1999.
a)
10.07.2006
Friedrich
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
10.07.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 24.08.1981
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 104/105
2
b)
Geschäftsanschrift:
Höllstr. 3, 78333 Stockach
a)
11.05.2009
Engler
3
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Merk, Robert, Stockach, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
05.08.2014
Neff
Abruf vom 09.04.2024