Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 580956
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Franz Köstlinger GmbH
b)
Meersburg
c)
Die Verwaltung von Grundstücken, nämlich
- soweit nicht genehmigungspflichtig - die
Vermietung, Verpachtung, der Erwerb und
die Veräußerung von Grundstücken und
Miteigentumsanteilen,
Vermögensverwaltung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Biber, Jürgen, Salem, *XX.XX.1941
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.07.1993
a)
22.06.2006
Friedrich
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.06.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 04.08.1993
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 19
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Dr.-Zimmermann-Straße 41, 88709
Meersburg
a)
07.05.2013
Lucci
3
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Biber, Alexander Dieter, Meersburg, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Biber, Jürgen, Salem, *XX.XX.1941
a)
07.03.2022
Hügel
Abruf vom 09.04.2024