Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 580863
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Stefan Mayer, Waffen und Stahlwaren
GmbH
b)
Überlingen
c)
Die Herstellung und der Vertrieb von
Waffen, Zubehör, Ausrüstung und
Stahlwaren sowie Angelzubehör
25.600,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Mayer, Stefan, Überlingen, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1991 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 04.12.2003.
a)
22.06.2006
Gaiser
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.06.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 18.02.1992
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 51 ff.
2
b)
Von Amts wegen eingetragene
Geschäftsanschrift:
Hafenstr. 23-25, 88662 Überlingen
a)
23.04.2009
Mueller
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Adlergasse 2, 88662 Überlingen
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen ergänzt in:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
05.03.2010
Mueller
Abruf vom 09.04.2024