Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 550655
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Diener und Bruno GmbH Garten- und
Landschaftsgestaltung
b)
Radolfzell am Bodensee
c)
ist die Garten- und Landschaftsgestaltung;
dies beinhaltet die Planung, Neugestaltung,
Umgestaltung sowie Pflege und Pflanzung
von Gartenanlagen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Diener, Gerold, Radolfzell am Bodensee,
*XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Bruno, Guiseppe, Radolfzell am Bodensee,
*XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2001.
a)
20.11.2006
Schmidt
b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.01.2002
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 7 ff
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
20.11.2006.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Feldstraße 14, 78315 Radolfzell am
Bodensee
a)
07.05.2013
Lucci
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Am Krähenhag 19, 78315 Radolfzell am
Bodensee
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen ergänzt in:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2015 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
29.04.2015
Mueller
Abruf vom 11.12.2024