Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 490474
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Baustukkateurgeschäft Norbert Männle
GmbH
b)
Renchen
c)
Ausführung von Gipser arbeiten aller Art,
Fassaden- und Innenausbauarbeiten im
weitesten Sinne. Die Gesellschaft kann
darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen,
die geeignet sind, den beschriebenen
Gesellschaftszweck zu erreichen oder ihn
zu fördern. Die Gesellschaft kann
gleichartige oder ähnliche Unternehmen er
werben, sich an solchen beteiligen und
deren Vertretung und Verwaltung
übernehmen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Männle, Norbert, Renchen, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.1998
a)
08.08.2006
Küchler
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
08.08.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 21.12.1998
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Renchener Straße 4, 77871 Renchen
a)
19.10.2012
Enger
3
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Offenburg
vom 03.01.2023 (30 IN 102/22) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
31.03.2023
Ehnes
Abruf vom 30.03.2024