| Gegenstand | Ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Bereitstellung und Erbringung folgender Leistungen: 1. Stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege, 2. ambulante hauswirtschaftliche Versorgung, 3. Familienpflege und Dorfhilfe (Haushaltshilfe), 4. häusliche Pflegehilfe, 5. Nachbarschaftshilfe, 6. mobile soziale Dienste, 7. Beratungsleistungen, 8. Betreutes Wohnen, 9. Essen auf Rädern, 10. Anderer zur Erreichung des Geschäftszwecks geeigneter Angebote. Zur Durchführung ihrer Aufgaben unterhält und betreibt die Gesellschaft unter anderem Sozialstationen und Altenpflegeheime. Sie stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die dafür erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienen, insbesondere auch Gesellschaften, weitere Einrichtungen und Dienste vorbenannter Art gründen, übernehmen oder sich an bereits bestehenden Gesellschaften und Einrichtungen beteiligen. Auch kann sich die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zu einem Verbund zusammenschließen. Die Gesellschaft strebt mit kirchlichen Trägern eine Zusammenarbeit an. Näheres kann in einem Kooperationsvertrag geregelt werden. Mit Kirchengemeinden ohne eigene pflegerische Dienste, die keine Gesellschafter sind, kann ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden. Die Gesellschaft wendet die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD (AVR) nach Maßgabe des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes der Evangelischen Landeskirche in Baden an und schließt entsprechende Arbeitsverträge. |