Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 472163
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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7
1
a)
Kondor Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Offenburg
c)
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbarten
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbart sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, sowie z.B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Geyer, Elisabeth, geb. Burger, Lahr, *XX.XX.1952
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2002.
a)
27.07.2006
Ketterer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.08.2002
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.07.2006.
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 13 ff.
2
b)
Von Amts wegen eingetragene
Geschäftsanschrift:
Okenstraße 57, 77652 Offenburg
a)
16.04.2009
Mueller
Abruf vom 09.04.2024