| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von allen Geschäftsführern gemeinschaftlich vertreten. Sie kann durch einen Geschäftsführer, der als Steuerberater bestellt ist, einzeln oder durch zwei Geschäftsführer, von denen einer Steuerberater sein muss, gemeinschaftlich oder durch einen Steuerberater-Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden. Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, dürfen die Gesellschaft nicht allein oder einzeln vertreten. Sind auch Geschäftsführer bestellt, die nicht Steuerberater sind, muss entweder mindestens einem Steuerberater Einzelvertretungsbefugnis erteilt sein oder es müssen mehrere Steuerberater Geschäftsführer der Gesellschaft sein, welche die Gesellschaft gemeinschaftlich vertreten können. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, kann ihnen die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |