Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 412138
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bader Immobilien GmbH
b)
Lörrach
c)
- die Vermittlung von Immobilien
- die Vermittlung von Mietwohnungen
- die Vermittlung von Versicherungen und
Finanzierungen
- die Errichtung von Gebäuden im eigenen
Namen und in fremdem Namen auf eigenen
und fremden Grundstücken
- die Tätigkeit als Generalunternehmer bzw.
Generalübernehmer und als Bauträger
- der Ankauf und Verkauf von unbebauten
und bebauten Grundstücken
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Bader, Peter, Lörrach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.11.1992 mit Änderung vom
23.06.2000.
a)
12.06.2006
Gaiser
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
12.06.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 15.06.1993
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 7 ff.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Lörracher Straße 50, 79541 Lörrach
a)
17.08.2011
Drayer
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 18.01.2024
(8 IN 222/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
29.01.2024
Tänzel
Abruf vom 09.04.2024