| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. die städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zur Erfüllung dieser Zwecke kann die Gesellschaft 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, 3. sonstigen Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind, 4. andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder Zweigniederlassungen errichten, 5. technische Einrichtungen der Energiegewinnung, -verteilung und -bereitstellung unter betriebswirtschaftlichen Grundsätzen errichten und betreiben bzw. sich an solchen Einrichtungen beteiligen. |