| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel von und mit Rechten, Produkten, Rohstoffen und Materialien für alle Bereiche der visuellen Kommunikation. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, die Herstellung und Veredelung von Rohstoffen in Verbindung mit dem obigen Geschäftszweck zu betreiben. 2. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Unternehmensberatung in allen kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereichen, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen, wie z. B. Kostenrechnung, Warenwirtschaft, Logistik, Managementfunktionen etc. anbieten. 3. Die Gesellschaft kann betriebliche, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen einkaufen, selbst erbringen oder durchführen, sowohl in Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, als auch in fremden Gesellschaften. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Funktionen und Dienstleistungen, auch operative oder organschaftliche, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu erreichen oder zu fördern, an fremde Dritte anzubieten oder in Beteiligungsgesellschaften selbst auszuüben. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Dienstleistungen und Handlungen zu erbringen, die geeignet sind, die Zwecke und die Unternehmungen der Gesellschaft zu erreichen und zu fördern. Dazu kann die Gesellschaft eigenes Personal einsetzen oder entsprechende Aufträge an Dritte vergeben. 6. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Beteiligungen an Gesellschaften eingehen, andere Unternehmen übernehmen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, deren Geschäfte führen sowie Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. 7. Die Gesellschaft kann Rechte materieller und immaterieller Art erwerben und veräußern sowie zweckentsprechende Verträge abschließen. |