Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 391101
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hein Planungs- und Verwaltungs GmbH
Küchenstudio
b)
Kippenheim
c)
Die Akquisition, Küchenplanung
(Zeichnungen, Perspektiv-Darstellungen,
Baubetreuung, Grundrißproblemlösungen) ,
Beratung und Verkaufsförderung sowie die
Grundstücksverwaltung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Hein, Thomas, Einzelhandelskaufmann,
Mahlberg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1994
a)
17.08.2006
Friedrich
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
17.08.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 29.05.1995
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 17
2
b)
Sitz verlegt; nun:
Ettenheim
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz)
beschlossen.
a)
06.06.2007
Volkmer
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Tullastraße 5, 77955 Ettenheim
a)
05.02.2010
Volkmer
Abruf vom 30.03.2024