Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 370304
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Karcher & Co., Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Rheinau
c)
Groß- und Einzelhandel mit Werkzeugen
und Maschinen aller Art, die Beteiligung an
und die Geschäftsführung von derartigen
Unternehmen.
30.800,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Karcher, Jörg, Rheinau, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1973 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 19.11.2001.
a)
09.08.2006
Jaeger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
09.08.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 18.10.1974
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 5 ff; 99-95 u. 111-
117
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 2, 77866 Rheinau
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen berichtigt in:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
25.01.2010
Volkmer
Abruf vom 30.03.2024