Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 320254
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Optik am Münster GmbH
b)
Titisee Neustadt
c)
Betreiben eines Optik-Geschäfts, Handel
und Weiterverarbeitung von Optik-
Produkten.
125.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Winterhalder, Gerhard, Augenoptikermeister,
Titisee-Neustadt
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Huber, Markus, Gundelfingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.06.1991.
a)
18.04.2006
Mola
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.04.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 22.07.1991
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 9 ff
2
b)
Sitz von Amts wegen berichtigt in:
Titisee-Neustadt
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 4, 79822 Titisee-Neustadt
a)
07.03.2013
Lucci
3
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11
(Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
a)
02.03.2016
Mueller
Abruf vom 29.03.2024