Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 310057
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Skilifte Münstertal-Wieden GmbH
b)
Staufen im Breisgau
c)
Betrieb von Skiliften im Südschwarzwald
sowie Ausführung aller damit
zusammenhängenden Geschäfte und
Handlungen, soweit diese zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks als dienlich
erscheinen oder die den Hauptzweck der
Gesellschaft zu fördern geeignet sind.
65.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die
Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Wiesler, Max, Schreinermeister, Staufen i. Br.
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.01.1972 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 19.12.1986.
a)
19.04.2006
Gaiser
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
19.04.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 13.12.1972
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 261 ff.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Münstertäler Straße 43, 79219 Staufen im
Breisgau
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Boll, Ernst, Müllheim, *XX.XX.1937
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wiesler, Max, Schreinermeister, Staufen i. Br.
a)
25.11.2009
Elger
3
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Kochmatt 8, 79379 Müllheim
a)
23.12.2009
Elger
Abruf vom 29.03.2024