Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 300384
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
WOHNKULTUR RUTHNER GmbH
b)
Buggingen
c)
Handel mit Möbeln aller Art, insbesondere
mit Küchenmöbeln, Küchengeräten und
Zubehör sowie die Beratung und Planung
bei der Einrichtung von Küchen.
60.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Ruthner, Friedrich, Kaufmann, Neuenburg am
Rhein
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.06.1991 mit Nachtrag vom
14.08.1991 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am
14.08.1991.
a)
12.04.2006
Ketterer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.09.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
12.04.2006.
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 75 ff.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Gewerbering 9, 79426 Buggingen
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ruthner, Jan, Müllheim, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
06.05.2009
Drayer
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ruthner, Friedrich, Kaufmann, Neuenburg am
Rhein
a)
31.05.2010
Drayer
Abruf vom 29.03.2024