Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 260300
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Weis- Bau GmbH
b)
Teningen
c)
die Ausführung von Bauarbeiten im Hoch-
und Tiefbau, Bauarbeiten im Bereich der
Sanierung bzw. Erhaltung von Gebäuden
und der Handel mit Baustoffen.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Weis, Jürgen, Teningen, *XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.07.1977 zuletzt geändert am
09.12.02
a)
06.06.2006
Lo Iacono
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.06.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 22.11.1977
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 5 ff.
2
a)
Firma von Amts wegen berichtigt in:
Weis - Bau GmbH
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Köndringer Straße 9, 79331 Teningen
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen berichtigt in:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
21.12.2009
Volkmer
Abruf vom 25.03.2024