Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweiliger Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.