| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt; Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Er selbst und seine Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |