Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis -auch fur jeden Geschaftsfuhrer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (005)