Die Geschäftsführung besteht aus einer natürlichen Person, die die Anstalt öffentlichen Rechts vertritt.
Gegenstand
die Veranstaltung, Vermittlung und Durchführung staatlicher öffentlicher Glücksspiele in Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach § 10 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages; ferner die Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen, die nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages erlaubt werden können,- einschließlich Sonderauslosungen ohne zusätzlichen Einsatz aus nicht ausgezahlten Gewinnen vorangegangener Veranstaltungen - und Zusatzlotterien.