| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |